FAQ

FAQ zum Thema Lohnbuchhaltung

Häufige Fragen rund um Lohnbuchhaltung und die Personalkostenabrechnung.




Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ich einen geringfügig Beschäftigten (Minijob bis maximal 450,00 €) einstelle, der noch eine Hauptbeschäftigung hat?

Die Entgelte aus beiden Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet.
Der Minijob bleibt versicherungsfrei, der Mitarbeiter muss keine Beiträge zur
Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Für nach dem 31.12.2012 aufgenommene Minijobs besteht Rentenversich-
erungspflicht, von der man sich aber befreien lassen kann.


 


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