FAQ

FAQ zum Thema Lohnbuchhaltung

Häufige Fragen rund um Lohnbuchhaltung und die Personalkostenabrechnung.




Wann müssen die Beitragsnachweise in 2017 bei den Krankenkassen sein?

Wann müssen die Beitragsnachweise in 2017 bei den Krankenkassen sein?
Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Dieser muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.
Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden. In 2017 gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:
Termine für den Beitrags¬nach¬weis (2 Arbeits¬tage vor Fällig¬keit der Beitrags¬gut¬schrift)


Monat Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
Tag 27.1. 24.2. 29.3. 26.4. 26.5. 28.6.
Monat Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Tag 27.7. 29.8. 27.9. 26.10. 28.11. 27.12

Sowohl der 24.12. als auch der 31.12. eines Jahres gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.


 


© Copyright Rechenzentrum Jägersberg GmbH & Co. KG 2005

bookmark at facebook.com
publish in twitter
bookmark at digg.com