FAQ
FAQ zum Thema LohnbuchhaltungHäufige Fragen rund um Lohnbuchhaltung und die Personalkostenabrechnung.
Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ich einen geringfügig Beschäftigten (Minijob bis maximal 450,00 €) einstelle, der noch eine Hauptbeschäftigung hat?
Die Entgelte aus beiden Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet.
Der Minijob bleibt versicherungsfrei, der Mitarbeiter muss keine Beiträge zur
Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Für nach dem 31.12.2012 aufgenommene Minijobs besteht Rentenversich-
erungspflicht, von der man sich aber befreien lassen kann.