FAQ
FAQ zum Thema LohnbuchhaltungHäufige Fragen rund um Lohnbuchhaltung und die Personalkostenabrechnung.
Wer trägt die Kosten bei Beschäftigungsverbot/Mutterschutz
Darf eine Mitarbeiterin aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht tätig sein, erhält sie vom Arbeitgeber einen Mutterschutzlohn in Höhe ihres Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft. Während der Schutzfristen bekommt sie von ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro täglich, das vom Arbeitgeber bezuschusst wird, um die Differenz zum bisherigen Nettolohn auszugleichen.
Unternehmen können sich sowohl die Aufwendungen für den Mutterschutzlohn als auch für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld voll erstatten lassen. Dazu ist ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig, bei der die Mitarbeiterin versichert ist. Die Erstattung finanziert sich durch die sogenannte U2-Umlage, in die alle Arbeitgeber einzahlen.